Haldenstein als selbständige Freiherrschaft bis 1803
Bis zur Mediationsverfassung von 1803 blieb Haldenstein eine selbständige Freiherrschaft. Die wechselnden Schlossherren waren souveräne Fürsten, denen der Kaiser ab 1612 sogar das Münzprivileg zugebilligt hatte. Die Renaissanceanlage von Schloss und Garten, wie sie unter Castion entstanden war, blieb über die Jahrhunderte erhalten. Unter Baron Gubert von Salis, genannt „Le petit Roy“, wurde das Schloss in den Jahren 1731–32 im Zeitgeschmack des Barocks aufwändig modernisiert.